- dem Generalkommissariat (wobei 3 Generaldirektionen ressortieren)
- der Generaldirektion der Verwaltungspolizei
- der föderalen Gerichtspolizei
- der Generaldirektion der Unterstützung und der Verwaltung.
Zusammen bestehen sie aus etwa dreißig zentralen Direktionen in Brüssel und 54 dekonzentrierten Diensten in den Bezirken, worunter ihrerseits verschiedene Dienste fallen.
Die föderale Polizei erfüllt, im nationalen und internationalen Zusammenhang, spezialisierte und überlokale Polizeiaufträge und sie leistet Unterstützung an die Polizeibehörden und die lokalen Polizeidienste. Sie macht das:
- unter Berücksichtigung der Prinzipien der integrierten Funktion, der Spezialität und der Subsidiarität
- zusammen mit den anderen Partnern.
Die spezialisierte Gerichtspolizei konzentriert sich erstens auf die Verbrechen und Straftaten, die wegen ihres Umfangs, ihrer Organisiertheit, oder ihrer Folgen, die Grenzen eines Bezirks oder des Landes überschreiten oder die wegen ihrer Kompliziertheit spezialisierte Fahndungen oder Ermittlungen erfordern.
Die spezialisierten überlokalen Aufträge der Verwaltungspolizei bestehen aus Aufrechterhaltung der Ordnung, insbesondere dafür sorgen, dass Gesetze und Regelungen befolgt werden, präventiv vorgehen, Personen und Güter schützen und Personen in Not Beistand leisten.
Die Unterstützungsaufgaben können operativ sein, wie die Verstärkung einer lokalen Polizeikorps indem Personal aus der allgemeinen Reserve im Falle eines Risikofussballspiels eingesetzt wird, oder der Einsatz eines Beobachtungsteams der Sondereinheiten, oder nichtoperativ, wie die Organisation eines Callcenters als allgemeine Kontaktstelle für die Human Resources und die Organisation von Stress- oder Motivationsumfragen. Sehr oft tragen die Unterstützungsaufgaben zur integrierten Funktion bei. Beispiele sind, im operativen Bereich, die Entwicklung der Allgemeinen Nationalen Datenbank (AND) und, im nichtoperativen Bereich, die einheitliche Anwerbung und Auswahl und die Ausbildung des Polizeipersonals.
Die Aufgaben der föderalen Polizei werden im nationalen Sicherheitsplan (auch Polizeiplan genannt) konkretisiert. Dieser Plan gilt für eine Periode von vier Jahren.
De föderale Polizei zählt etwa 13 000 Mitarbeiter.
Das Generalkommissariat
An der Spitze der Organisation steht der Generalkommissar: er ist für spezifische Aufgaben verantwortlich, er führt und koordiniert die drei allgemeinen Direktionen. Daneben verfügt der Generalkommissar über eigene Direktionen und Dienststellen, die zum Generalkommissariat gehören:
- Die Direktion der operativen polizeilichen Informationen.
- Die Direktion der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit.
- Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei.
- Die Direktion der Sondereinheiten.
- Dekonzentrierte Koordinations- und Unterstützungsdirektionen.
- Ein Sekretariat.
In jedem Gerichtsbezirk gibt es eine Koordinations- und Unterstützungsdirektion. Diese Direktionen unterstützen und koordinieren die Aktionen der Verwaltungspolizei, an denen mehrere Polizeizonen beteiligt sind. Sie werden von einem Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator geleitet.
Die Generaldirektionen
Die föderale Polizei führt spezialisierte, überlokale Aufträge der Vewaltungs- und Gerichtspolizei und Unterstützungsaufträge für die Behörden, für die lokale und für die föderalen Polizeidienste selbst aus.