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Reformen in großen Organisationen haben ständig einen Effekt auf sowohl die Struktur, die zu folgenden Verfahren als auch auf die Kultur der Einrichtung und die Mentalität ihrer Mitglieder. Auch bei der integrierten Polizei ist das der Fall.

Mit dem Entwurf und der Verfügbarkeit eines Berufskodexes befinden wir uns deutlich im Bereich der Kultur der Polizeiorganisation.

Dieser Kodex ist zuerst das Ergebnis eines jahrelangen Reifeprozesses. Zahlreiche interne und externe Einrichtungen wurden bei dieser Denkarbeit einbezogen, insbesondere der ständige Ausschuss für die lokale Polizei, die föderale Polizei, der Ausschuss P, die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei, das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung, die Gewerkschaften, und noch viele andere. Wenige Texte in Bezug auf die Polizei haben waren Gegenstand so vieler Besprechungen, Gutachten, Beratungsversammlungen und Verhandlungen. Der Kodex ist also das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit.

Als künftiger Mitarbeiter wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Kodex nicht nur befolgen und anwenden werden, sondern auch aktiv promoten werden. Es ist die Absicht, dass jeder Mitarbeiter den Kodex in seinen täglichen Tätigkeiten anwendet und seine konkrete Wirkung dem Bürger zeigt. Das Image der Polizei in unserer Gesellschaft wird unter anderem dadurch beeinflusst und das langt uns alle an. Ein Benehmen in Übereinstimmung mit der Philosophie der gemeinschaftsorientierten Polizeifunktion und im Sinne des Berufskodexes ist eine Garantie für eine starke, respektierte und akzeptierte Polizei. Ein schickliches Benehmen ist notwendig, damit das Vertrauen der Bevölkerung und der Bevölkerungsgruppen nachhaltig gewonnen wird und die Glaubwürdigkeit weiter ausgebaut wird. Das wird dann Ihre Auftragsdurchführung erleichtern. Und das wird zu einer guten Arbeitsatmosphäre beitragen ...

Für eine Einleitung in den Berufskodex der Polizeidienste: klicken Sie hier 

Der Kodex der Berufspflichten der Polizeidienste ist am 30. Mai 2006 in Kraft getreten. Der Kodex ist eigentlich eine Beilage zum Königlichen Erlass vom 10. Mai 2006 zur Festlegung des Berufskodexes der Polizeidienste. Er besteht aus 4 Kapiteln, die insgesamt 81 Punkte enthielten. Der Bericht an den König lässt zu, die Reichweite und das Gemeinwohl besser zu verstehen.

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