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Die lokale Polizei und ihre 196 Polizeizonen wurden ab dem 1. Januar 2002 eingeführt. Jedes Korps der lokalen Polizei wird von einem Korpschef geleitet.
Es gibt zwei Arten von Polizeizonen: Eingemeindezonen und Mehrgemeindezonen. Letztere gruppieren mehr als eine Gemeine aus geographischen oder operativen Gründen. Belgien zählt 50 Eingemeindezonen und 146 Mehrgemeindezonen.
Was die Eingemeindezonen betrifft, üben der Gemeinderat und der Bürgermeister weiterhin ihre Polizeizuständigkeiten genau wie vor der Reform aus. Die Gemeinde muss für ihr lokales Polizeikorps einen eigenen Haushaltsplan verfassen und selber ihre Rechnungen verwalten.
Eine Mehrgemeindezone ist als Behörde unabhängig von den Gemeinden aus der Polizeizone. Ein Polizeirat, zusammengesetzt aus Abgeordneten der verschiedenen Gemeinderäte, und ein Polizeikollegium, zusammengesetzt aus allen Bürgermeistern der Mehrgemeindezone, legen den Kurs fest.
Die lokale Polizei ist für die polizeiliche Grundfunktion verantwortlich, genauer gesagt alle verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge, die für die Verwaltung von lokalen Ereignissen und Phänomenen, die sich auf dem Gebiet der Polizeizone ereignen, notwendig sind. In Wirklichkeit bedeutet es, dass jede Polizeizone mindestens sieben Grundaufträge (voir aussi le schéma) organisieren muss im Rahmen der Philosophie der Prinzipien der gemeinschaftsorientierten Polizeifunktion. Diese sechs Grundaufträge sind Revierarbeit, Empfang, Einsatz, polizeilicher Opferbeistand, lokale Ermittlung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Verkehr.
Außerdem erfüllt die lokale Polizei wenn nötig auch bestimmte Polizeiaufträge mit föderalem Charakter. Es kann handeln um Überwachung, Kontrolle oder besonderen Schutz von Personen und von beweglichen und unbeweglichen Gütern. Aufrechterhaltung der Ordnung bei großen Veranstaltungen oder während Fußballspiele sind sprechende Beispiele davon.
In jeder Polizeizone gibt es einen zonalen Sicherheitsplan (auch lokalen Polizeiplan genannt). Dieser Plan gründet sich auf den nationalen Sicherheitsplan und ist zugleich die Frucht der Beratung im zonalen Sicherheitsrat. Die Hauptaufgabe dieses Rates besteht in der Besprechung, Vorbereitung und Evaluation des zonalen Sicherheitsplanes.
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