Privacy

1. Allgemeines

Die Polizeidienste der Integrierten Polizei (Föderale Polizei und lokale Polizeizonen) legen großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre und behandeln die personenbezogenen Daten, die sie erhalten oder sammeln, mit äußerster Sorgfalt. 

In dieser Datenschutzerklärung wird beschrieben, wie die JobPol-Website personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Transparenzgebot der Datenschutzgesetzgebung behandelt. 

Die diesbezüglich geltende Verordnung ist:

  • die Allgemeine Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO“), die die Richtlinie 95/46/EG aufhebt und am 25. Mai 2018 in Kraft trat;
  • das belgische Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten („Datenschutzgesetz“).

Mit dieser Erklärung soll erläutert werden, wie die Föderale Polizei Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und deren Vertraulichkeit gewährleistet. Indem Sie sich zu einem der beiden Zwecke an die Föderale Polizei wenden, erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß dieser Erklärung einverstanden.

DPRS behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern.

Die jeweils gültige Fassung kann jederzeit auf der Website www.jobpol.be unter der Rubrik „Datenschutzerklärung“ (unten rechts auf jedem Bildschirm) eingesehen werden.

2. Wer sind wir?

Diese Website ist eine Website der Dienststelle Anwerbung und Auswahl der Föderalen Polizei („DPRS“).

3. Was sind personenbezogene Daten?

Dies sind alle Informationen, die direkt oder indirekt eine natürliche Person identifizieren (ein Name, eine Adresse, eine Identifikationsnummer, eine IP-Adresse, ein Kfz-Kennzeichen usw.).

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie bei Ihrem Besuch auf www.jobpol.be, bei der Anmeldung zu Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit, bei Ihrer Bewerbung auf eine von der Föderalen Polizei ausgeschriebene Stelle und im Rahmen jeder Kommunikation mit der Föderalen Polizei in diesem Zusammenhang angeben.

Die auf dieser Website verarbeiteten Daten sind Folgende:

  • persönliche Identifikationsdaten (z. B. Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer usw.);
  • elektronische Identifikationsdaten (z. B. IP-Adresse, Cookies usw.);
  • Angaben zur Person (z. B. Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit usw.);
  • Daten bezüglich Ihrer Interaktionen mit uns über unsere Website, unsere Anwendungen, E-Mails usw.

5. Was machen wir mit Ihren personenbezogenen Daten?

Über diese Website können drei Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten durchgeführt werden: 

5.A.1 die Verwendung von Cookies im Rahmen der Konsultation der Website www.jobpol.be

Die Website www.jobpol.be dient nur zu Informationszwecken. Bei einem einfachen Besuch müssen keine personenbezogenen Daten erfasst werden. Zu diesem Zweck ist die Verwendung von funktionalen Cookies (nach Zustimmung) notwendig, um das ordnungsgemäße Funktionieren, die Sicherheit und die Gesamtanalyse der Website auf der Grundlage eines berechtigten Interesses zu gewährleisten (siehe Cookie-Richtlinie für die Art der Cookies und die Speicherdauer).

Die erhobenen Daten sind:

  • IP-Adresse;
  • DNS-Adresse;
  • Browser;
  • Bildschirmauflösung;
  • Seite, von der aus die Website der Abteilung Anwerbung und Auswahl der Föderalen Polizei aufgerufen wurde.

Die Datenerhebung ermöglicht auch:

  • Die Beantwortung allgemeiner Fragen zur Rekrutierung bei der Polizei;
  • Die Erstellung von Statistiken.

5.A.2 die Erfassung von Kontaktdaten über die verschiedenen Formulare

Wenn Sie über die Website mit DPRS in Kontakt treten, werden Sie aufgefordert, eine Reihe personenbezogener Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. anzugeben. 

DPRS verwendet Ihre persönlichen Daten für den Zweck, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben. In der Praxis bedeutet dies, dass, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Adresse z. B. im Rahmen einer Anfrage angeben, diese Daten nicht für andere Zwecke oder zur Zusendung anderer Informationen, wie z. B. Newsletter, verwendet werden. 

Bitte beachten: E-Mails, einschließlich der über die Kontaktformulare der Website gesendeten Nachrichten, werden 1 Jahr lang in den E-Mail-Archiven aufbewahrt. Sie können dieser Archivierung widersprechen, indem Sie in jeder Nachricht, die von Ihrer Anfrage betroffen ist, angeben, dass Sie die Löschung der Nachricht nach Bearbeitung der Anfrage wünschen.

Auf der Website selbst werden die Daten ebenfalls maximal 1 Jahr lang gespeichert. 

5.A.3 die Erhebung von Daten über Ihre Anmeldung zu PR-Veranstaltungen

Wenn Sie sich registrieren, erhebt DPRS die folgenden Daten:

  • Name;
  • Vorname;
  • E-Mail-Adresse;
  • Festnetz- und/oder Mobiltelefonnummer;
  • Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort).

DPRS erhebt bestimmte personenbezogene Daten, um:

  • Ihnen die Möglichkeit zu bieten, relevante Informationen in Bezug auf Ihr spezifisches Profil anstelle von allgemeinen Informationen zu erhalten;
  • Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich für Informationsveranstaltungen oder Tage der offenen Tür anzumelden, die innerhalb der Polizeibehörde organisiert werden, sogenannte „Public-Relations-Veranstaltungen“;
  • DPRS die Möglichkeit zu bieten, Sie bei Bedarf zu kontaktieren;
  • DPRS die Möglichkeit zu bieten, die gesammelten Daten zu analysieren, um Fehler auf der Website zu ermitteln, um das Funktionieren des Systems zu verbessern oder die darin enthaltenen Informationen zu korrigieren;
  • DPRS die Möglichkeit zu bieten, im Falle einer Anmeldung zu einer PR-Veranstaltung eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.

5.A.4 die Erhebung von Daten über Ihre Bewerbung für eine Stelle bei der Integrierten Polizei

Bei der Bewerbung um eine Stelle bei der Polizei oder um eine Grundausbildung wird der Bewerber aufgefordert, ein Anmeldedokument auszufüllen und verschiedene andere Dokumente vorzulegen, z. B. eine Kopie des höchsten Abschlusszeugnisses.

Zu bestimmten Zeitpunkten des Auswahlverfahrens oder bei der Aufnahme in die Reserveliste werden die Bewerberinnen und Bewerber außerdem aufgefordert, verschiedene Dokumente mit persönlichen Informationen auszufüllen.

Die über das Bewerbungsformular auf der Website www.jobpol.be und während des gesamten Einstellungsverfahrens erhobenen Datenkategorien sind:

  • Persönliche Identifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsort und -datum, Familienstand usw.);
  • Ihre Kontaktdaten (Wohnanschrift, Telefon usw.);
  • Ihre elektronischen Identifikationsdaten (E-Mail-Adresse usw.);
  • Ihre akademische Laufbahn;
  • Ihre beruflichen Qualifikationen:
  • Ihre Familiensituation:
  • Informationen über Ihre Verfügbarkeit für die Auswahltests;
  • Einige allgemeine Daten (Führerscheinnummer, Kopie des höchsten erreichten Abschlusses usw.);
  • Wenn Sie bereits bei der Polizei arbeiten, geben Sie bitte Ihre grundlegenden beruflichen Daten an (Dienststelle, Kategorie, Kader usw.);
  • Im Falle einer Bewerbung als Mitglied des Verwaltungs- und Logistikpersonals sind die Referenzen für die beantragte Stelle anzugeben;
  • Die Ergebnisse der Auswahltests.

Wenn Sie die Auswahltests für eine operative Rolle bestanden haben, werden Sie in eine Einstellungsreserve aufgenommen. Zusätzlich zu den bei der Bewerbung gesammelten Informationen werden die Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, einen Bewerbungsbogen mit einem computergestützten Lebenslauf und einem Bewerbungsschreiben auszufüllen.

Die Zwecke dieser Datenerhebung sind:

  • festzustellen, ob Sie alle rechtlichen Voraussetzungen für den Eintritt in den Polizeidienst erfüllen;
  • Verwaltung Ihrer Bewerbung;
  • Organisation und Einladung zu den Einstellungs- und Auswahltests;
  • Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung bei Ihnen;
  • Zu guter Letzt Ablehnung Ihrer Bewerbung oder Fortsetzung Ihrer Einstellung.

5.B.1 Sammlung von Daten aus authentischen Quellen

Bitte beachten Sie, dass die unter den Punkten 7.2. und 7.3. gemachten Angaben über das Nationale Register für natürliche Personen und die DIV (Direction de l'Immatriculation des Véhicules) kontrolliert werden.

5.B2 Sonstige Datenerhebung

Gemäß dem Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Status der Mitglieder des Personals der Polizeidienste und über verschiedene andere Bestimmungen in Bezug auf die Polizeidienste, sammelt die Dienststelle Anwerbung und Auswahl und berücksichtigt auch:

  • alle verfügbaren Informationen der Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der Koordinierungsstelle für Bedrohungsanalyse;
  • alle verfügbaren Informationen über kommunale Verwaltungssanktionen, die aufgrund eines gemischten Verstoßes verhängt wurden;
  • gerichtliche Daten, die von der Polizei übermittelt werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Justizbehörden;
  • andere validierte Daten und Informationen, die der Polizei zur Verfügung stehen.
  • die Ergebnisse der von der Zone Ihrer lokalen Polizei durchgeführten Hintergrunduntersuchung

6. Die verwendeten Tools

Ihre personenbezogenen Daten und die Ergebnisse, die Sie bei den Einstellungstests erzielt haben, werden in einem globalen Tool zur Verwaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen zusammengefasst.

Diese Verarbeitungen werden alle in das interne Register der Polizei für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 30 der DSGVO aufgenommen.

  • Rechtmäßigkeit der von der DPRS durchgeführten Verarbeitung

Die Rechtmäßigkeit der von DPRS durchgeführten Verarbeitung stützt sich auf Artikel 6.1. der DSGVO und insbesondere auf folgende Absätze:

„b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;

(c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt“.

Die Einstellungsvorschriften sind in den folgenden Texten enthalten:

a.  Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Status der Mitglieder des Personals der Polizeidienste und über verschiedene andere Bestimmungen im Zusammenhang mit den Polizeidiensten (EXODUS-Gesetz oder ST3);

b.  Königlicher Erlass vom 30. März 2001 über die Rechtsstellung des Polizeipersonals (PJPol oder ST6/1);

c.  Königlicher Erlass vom 20. November 2001 über die Grundausbildung der Mitglieder des operativen Personals der Polizeidienste und verschiedene Übergangsbestimmungen (ST20);

d.  Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Durchführung einiger Bestimmungen des PJPol (AEPol ST 7);

E. Königlicher Erlass vom 24. September 2015 über die Grundausbildung der Mitglieder des Basiskaders der Polizeidienste (ST20/1).

7. Aufbewahrung Ihrer personenbezogenen Daten

7.1. Bezüglich des Zugangs zur Website www.jobpol.be

Die gesammelten Daten werden aufbewahrt, bis Statistiken erstellt werden, jedoch höchstens ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Datenerhebung.

Ihre Daten werden aus der Datenbank gelöscht, sobald Sie dies im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragen (siehe unten „Welche Rechte haben Sie?“).

7.2. Bezüglich Ihrer Anmeldung zu Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit

Die personenbezogenen Daten werden bis zur Durchführung der Veranstaltung aufbewahrt. Nach der Erstellung von Statistiken werden sie spätestens ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Datenerhebung gelöscht.

Ihre Daten werden auch aus der Datenbank gelöscht, sobald Sie dies mit dem dafür vorgesehenen Verfahren beantragen.

7.3. Bezüglich der im Rahmen einer Bewerbung bei der Polizei erhobenen Daten

7.3.1. Im Falle einer Einstellung bei der Polizei (Föderale Polizei oder Lokale Polizei)

Ihre Daten werden an das polizeiliche Personalverwaltungssystem übermittelt, dort integriert und zusammen mit Ihren Laufbahndaten gespeichert. Dieses System wird auch in das interne Register der Integrierten Polizei für die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgenommen.

Die für die Verwaltung Ihrer Laufbahn relevanten Daten werden in Ihre Personalakte aufgenommen.

7.3.2. Wenn Sie in die Einstellungsreserve aufgenommen werden

Der erfolgreiche Bewerber, der die allgemeinen Auswahltests für eine operative Funktion besteht, wird in eine Einstellungsreserve aufgenommen. Um zur Grundausbildung zugelassen zu werden, muss der erfolgreiche Bewerber aus der Einstellungsreserve von einer Polizeizone oder einer föderalen Dienststelle, die als Anstellungsbehörde bezeichnet wird, ausgewählt werden.

Die Abteilung Anwerbung und Auswahl der Föderalen Polizei leitet den Lebenslauf des Bewerbers sowie ein Motivationsschreiben an die jeweilige Anstellungsbehörde weiter.

Die Aufnahme in die Einstellungsreserve gilt für zwei Jahre. Die Beratungskommission kann auf schriftlichen Antrag des erfolgreichen Bewerbers eine Verlängerung um ein Jahr gewähren.

7.3.3. Wenn Ihre Bewerbung nicht erfolgreich ist (Misserfolg, Aufgabe etc.)

Die folgenden Daten werden gespeichert:

  • Überprüfung der Anzahl der Bewerbungen einer Person (eine Person kann sich höchstens dreimal für die jeweilige Stelle bewerben (Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Status der Mitglieder des Personals der Polizeidienste und über verschiedene andere Bestimmungen in Bezug auf die Polizeidienste);
  • Die Gewährung von Ausnahmen von bestimmten Prüfungen gemäß dem Königlichen Erlass vom 30. März 2001.

Folgende Daten werden aufbewahrt: Angaben zum Leumund (5 Jahre), Prüfungsergebnisse (35 Jahre lang wird angegeben, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde) und ggf. das Abschlusszeugnis, wenn auf dieser Grundlage eine Befreiung gewährt wurde.

Die Föderale Polizei hält sich an die Aufbewahrungsfristen, die in der Sortierungstabelle der Föderalen Polizei festgelegt sind, die in Zusammenarbeit mit dem Generalarchiv des Königreichs unter folgender Adresse erstellt wurde: (http://www.arch.be/docs/surv-toe/POLFED_TT_2011_v7_DEF.pdf).

Diese Sortierungstabelle wird derzeit überarbeitet.

8. Wer hat Zugang zu den über die Website erhobenen personenbezogenen Daten?

Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet nur das Personal:

  • der Abteilung Anwerbung und Auswahl der Föderalen Polizei;
  • der Anstellungsbehörden ((Polizeizonen und föderale Dienste, die an der Einstellung von erfolgreichen Bewerbern aus der Einstellungsreserve und des CALog (Verwaltungs- und Logistikkader) beteiligt sind));
  • der verschiedenen Dienststellen, die teilweise am Einstellungs- und Auswahlverfahren beteiligt sind (Sicherheitsüberprüfungsdienst, Polizeirevier des Wohnsitzes des Bewerbers (für die Untersuchung des Charakters), Arbeitsmedizin (medizinische Eignung), akkreditierte Polizeiakademien (körperliche Eignung und kognitive Tests) usw.);
  • von Unterauftragnehmern (psychotechnische Tests, Persönlichkeitstests usw.).

Aus technischen Gründen sind diese Daten auch für die Kanzlei des Premierministers zugänglich, die die Website und die Datenbank (Drupal) hostet. Einige Daten werden auch von externen technischen Dienstleistern erhoben (Google Analytics / siehe Cookie-Richtlinie).

Zu guter Letzt kann die Dienststelle Anwerbung und Auswahl der Föderalen Polizei verpflichtet sein, Ihre Daten auf Anfrage einer Verwaltungs- oder Justizbehörde in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu übermitteln (zum Beispiel: Kontroll- oder Inspektionsorgane, Untersuchungsrichter usw.).

Abgesehen von den oben genannten Fällen werden Ihre personenbezogenen Daten zu Einstellungszwecken niemals außerhalb der Polizei exportiert.

9. Links zu Websites von Drittanbietern

Wenn Sie auf einen Link zu einer anderen Website klicken, gelangen Sie auf eine Website, für deren Bearbeitung die Föderale Polizei nicht verantwortlich ist. 

10. Welche Rechte haben Sie und wie können Sie diese wahrnehmen?

10.1 Rechte der betroffenen Personen

Die betroffenen Personen, d. h. die Personen, deren personenbezogene Daten über die Website verarbeitet werden, haben diverse Rechte:

  • das Recht auf Information: Im Rahmen der Transparenzverpflichtung sind die Polizeidienste verpflichtet, der betroffenen Person Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu geben. Dies ist der Zweck der vorliegenden Seite.
  • das Recht auf Zugang: Die betroffene Person hat das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie der Polizei über die Website mitgeteilt hat. 
  • das Recht auf Berichtigung: Die betroffene Person kann beantragen, dass unrichtige, ungenaue oder unvollständige Daten aktualisiert oder berichtigt werden.
  • das Recht auf Löschung: Die betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten so bald wie möglich gelöscht werden. Dieses Recht ist jedoch nicht absolut. 
  • das Recht, die Einwilligung zu widerrufen: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Einwilligung, kann die betroffene Person diese jederzeit widerrufen. Dieses Recht kann jedoch eingeschränkt werden. 

10.2 Ausübung der Rechte der betroffenen Personen

Die Aufforderung zur Ausübung dieser Rechte hängt auch von der Art der Verarbeitung ab, die über die Website erfolgt:

  • Wenn die Verarbeitung in der Verwendung von Cookies oder der Erhebung von Kontaktdaten über ein Formular besteht, ist die Anfrage an DRP unter der folgenden E-Mail-Adresse zu richten: drp.dpo@police.belgium.eu.
  • Wenn Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten beantragen möchten, richten Sie Ihren Antrag an folgende E-Mail-Adresse: recrutement@police.belgium.eu oder an folgende Postanschrift: Dienststelle Anwerbung und Auswahl der Föderalen Polizei, Avenue de la Couronne, 145A, 1050 Ixelles.

Allen per E-Mail oder Post eingereichten Anfragen ist eine Kopie des Personalausweises und/oder eine Kopie des Reisepasses beizufügen, damit die Dienststelle Anwerbung und Auswahl der Föderalen Polizei die Identität der Person, die diese Anfrage übermittelt, überprüfen kann.

11. Beschwerdewege

Unbeschadet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie bei der Polizeilichen Informationsüberprüfungsstelle (COC) Beschwerde einlegen und einen gerichtlichen Rechtsbehelf beantragen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nicht beachtet werden oder die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellt. 

Der Antrag ist unter folgender Adresse an die COC zu richten

Organe de contrôle de l’information policière (Polizeiliche Informationsüberprüfungsstelle)

Rue de Louvain, 48           1000 Brüssel      E-Mail: info@organedecontrole.be 

12. Datenschutz

DPRS hat eine Reihe von organisatorischen, physischen, elektronischen und administrativen Verfahren eingeführt, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um diese Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und ihre Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten.

DPRS-Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind verpflichtet, diese Daten in Übereinstimmung mit dieser Erklärung zu schützen, einschließlich des Verzichts auf die Verwendung dieser Daten für andere als die in dieser Erklärung genannten Zwecke.

Wenn DPRS einen Vertrag mit einem Auftragsverarbeiter abschließt, wird der Auftragsverarbeiter ausgewählt, der ausreichende Garantien in Bezug auf die technischen Sicherheitsmaßnahmen für die Verarbeitung bietet, sich vertraglich zur Einhaltung dieser Maßnahmen verpflichten muss und in dieser Hinsicht selbst die Verantwortung übernimmt. In diesem Fall haben die externen Auftragsverarbeiter einen Vertrag mit der DPRS unterzeichnet, durch den sie rechtlich verpflichtet sind, die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die DSGVO und das Rahmengesetz.

13. Für die Verarbeitung Verantwortlicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter (DSB)

13.1 Für die Verarbeitung Verantwortlicher

Die Föderale Polizei ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die DPRS verantwortlich und wird durch den Personaldirektor der Föderalen Polizei vertreten.

Wenn Sie Fragen zu Ihren personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung durch die DPRS haben, können Sie eine E-Mail an die folgende Adresse senden: drp@police.belgium.eu oder an folgende Postanschrift DGR/DRP, Avenue de la Couronne, 145A, 1050 Ixelles.

13.2 DSB (Datenschutzbeauftragter)

Wenn Sie Fragen zur Datenschutzpolitik von DPRS haben oder sich beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der Personaldirektion der Föderalen Polizei unter der folgenden E-Mail-Adresse: drp.dpo@police.belgium.eu oder unter der folgenden Postanschrift: Föderale Polizei - DGR/DRP/Privacy, Avenue de la Couronne, 145A, 1050 Ixelles.

Jeder Anfrage, die per E-Mail oder auf dem Postweg gestellt wird, muss eine Kopie des Personalausweises und/oder eine Kopie des Reisepasses beigefügt werden, damit der DRP-Direktor oder der Datenschutzbeauftragte die Identität der Person, die den Antrag stellt, überprüfen kann.

14. Aktualisierung der vorliegenden Richtlinie

Diese Politik kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Sie werden daher gebeten, sie regelmäßig zu überprüfen, um sich über etwaige Änderungen zu informieren.