Ich bin bereits Niveau A

Mobilität

Was ist Mobilität?

Mobilität hat mit Verkehr zu tun. Richtig, Mobilität bedeutet aber auch, dass man innerhalb derselben Organisation die Funktion wechseln / neue Herausforderungen annehmen kann. Bei der Polizei ist das kein Problem. Mehr noch, wir befürworten das sogar!

Möchten Sie eine neue Herausforderung? Dann können Sie sich problemlos intern auf eine neue Stelle bewerben. Sie können auch von der Lokalen zur Föderalen Polizei und umgekehrt oder von einer lokalen Zone zur anderen wechseln. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden entsprechende Stellen für Bedienstete der Föderalen und Lokalen Polizei zugänglich.

Wie

Um die Stelle innerhalb der Polizei wechseln zu können, müssen Sie mindestens fünf Jahre in Ihrer aktuellen Position tätig gewesen sein.

Aber: Wenn Ihr Korpschef, Generaldirektor oder der Generalkommissar zustimmt, können Sie die Mobilität bereits nach drei Jahren nutzen.

Weitere Informationen zu den offenen Stellen und den Konditionen finden Sie in der Anwendung SaRA.

Wann

Fünfmal jährlich werden innerhalb der Integrierten Polizei freie Stellen über die Anwendung SaRA veröffentlicht. Die ist nur für Kollegen zugänglich, Sie können sich auf eine oder mehrere freie Stellen bewerben.

Kompetenzprofil

Informationsmanagement

Integrieren

Durch zweckmäßige Verbindungen verschiedene Daten synthetisch in ein kohärentes Ganzes integrieren. Alternativen generieren und diese sowie die Synthesen in adäquate Schlüsse überführen.

Aufgabenmanagement

Entscheiden

Aufgrund (un-)vollständiger Informationen Entscheidungen treffen und die erforderlichen Maßnahmen zur Implementierung der Entscheidungen einleiten.

Personenmanagement

Führen

Für ein angemessenes Verhalten sorgen durch klare Anweisungen, eine direkte Kontrolle und Korrektur der Leistungen nach Maßgabe der Ziele und Ressourcen.

Motivieren

Anderen für ihren Beitrag Anerkennung und Wertschätzung zeigen, den eigenen Führungsstil anpassen und den geeigneten Personen die angemessenen Verantwortlichkeiten übertragen, um bessere Arbeitsabläufe zu begünstigen.

Beziehungsmanagement

Kundenorientierung (extern)

Dem Partner (Person oder Behörde) den bestmöglichen Dienst leisten und die beste Lösung für ihn finden im Rahmen eines konstruktiven zwischenmenschlichen Umgang.

Beraten

Gezielte Beratung anderer innerhalb und außerhalb der Organisation und Aufbau eines Vertrauensverhältnisses auf Grundlage der eigenen Glaubwürdigkeit und Erfahrung.

Selbstmanagement

Coping

Umgang mit Frustrationen, Hindernissen und mit Widerspruch durch Konzentration auf das Ergebnis, durch Ruhe bewahren, durch Kontrolle der eigenen Gefühle und durch konstruktives Eingehen auf Kritik.

Sich selbst weiterentwickeln

Die eigene Weiterentwicklung entsprechend den Möglichkeiten, Interessen und Ambitionen planen und steuern durch kritisches Hinterfragen des eigenen Verhaltens und durch kontinuierliches Aneignen neuer Kenntnisse.

Werte

Engagement - Motivation

Eine intrinsische Motivation zeigen durch das Bekunden von Interesse für die Aufgabe und das Entwickeln beruflicher Pläne.

Achten der Vorschriften - Integrität

An Glaubwürdigkeit gewinnen durch diszipliniertes Arbeiten nach den eigenen Grundsätzen und den Normen und Erwartungen der Organisation.

Kein Extremismus

Die Rechte und Freiheiten des Einzelnen achten. Niemanden wegen seines Geschlechts, seiner Überzeugung, seiner ethischen Herkunft o. Ä. diskriminieren. Verhaltensweisen, die von den eigenen Werten abweichen, nicht verurteilen und Personen mit solchen Verhaltensweisen nicht ablehnen.

Keine psychischen Krankheiten

Emotionale Stabilität zeigen, d. h. sich beherrschen und emotionale Impulse unterdrücken können. Von einer psychischen Krankheit kann gesprochen werden, wenn Verhaltensweisen von einer gesellschaftlichen Norm abweichen und diese Verhaltensweisen dem Betroffenen schaden oder ihn oder sein Umfeld beeinträchtigen, weil sie eine Störung seines sozialen und beruflichen Handelns verursachen.

Redelijke aanpassingen

Redelijke aanpassingen

Bewerber mit Lernstörungen (wie z. B. Legasthenie) oder einer Behinderung können auf Wunsch angemessene Vorkehrungen für die schriftlichen Auswahlprüfungen beantragen.

Was ist eine angemessene Vorkehrung?

Es handelt sich dabei um konkrete, angemessene Anpassungen, die einer Person mit besonderen Bedürfnissen das Ablegen der schriftlichen Prüfungen ermöglichen, sofern diese Maßnahmen keine unverhältnismäßige Auflage für die Behörde darstellen, die sie zu treffen hat. 

Diese angemessenen Vorkehrungen werden von Fall zu Fall entschieden. Dies kann beispielsweise die Gewährung eines zusätzlichen Drittels der Zeit, das Vorlesen der Fragen, die mündliche statt schriftliche Beantwortung der Fragen, die Verwendung von IT-Tools zur schriftlichen Beantwortung der Fragen usw. sein.

Wer hat Anspruch auf angemessene Vorkehrungen?

Jeder Bewerber für eine operative oder nicht operative Funktion, der die unten beschriebenen Bedingungen erfüllt. 

Zur Erinnerung: Die operativen Funktionen unterliegen medizinischen Kriterien, die in Anhang 4 bis des ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 aufgeführt sind. Das Recht auf angemessene Vorkehrungen darf diese besonderen Auswahlkriterien nicht beeinträchtigen. 

Diese Möglichkeit steht allen Personen offen, die der Definition einer Person mit Behinderung entsprechen, d. h.:

1° die Person, die als solche bei der „Agence wallonne pour l'Intégration des Personnes handicapées“, der „Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap“, ehemals „Vlaams Fonds voor Personen met een Handicap“, [3 beim „Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding“, beim „Service public francophone bruxellois“]3 oder bei der „Dienststelle für Personen mit Behinderung“ registriert ist;
2° die Person, die eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder eine Eingliederungsbeihilfe auf der Grundlage des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über Beihilfen für Menschen mit Behinderung erhält;
3° die Person, die im Besitz einer von der Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit ausgestellten Bescheinigung für die Gewährung von Sozial- und Steuervorteilen ist;
4° das Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % durch eine Bescheinigung [2 von Fedris]2 oder der zuständigen medizinischen Dienststelle im Rahmen des Gesetzes vom 3. Juli 1967 über die Vorbeugung von oder den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor oder einer gleichwertigen Regelung nachweisen kann;
5° das Opfer eines Unfalls nach allgemeinem Recht, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % nachweisen kann;
6° die Person, die im Besitz einer von ihrem Versicherungsträger oder vom LIKIV ausgestellten Invaliditätsbescheinigung ist;
7° die Person, die im Besitz eines vom Föderalen Öffentlichen Dienst für Soziale Sicherheit ausgestellten Parkausweises für Personen mit Behinderung ist [3];
8° die Person, die im Besitz einer von einer zuständigen Stelle ausgestellten „European disability card“ ist.

Der Antrag auf eine angemessene Vorkehrung ist ebenfalls folgenden Personen zugänglich:

  • Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die ihre Arbeitsunfähigkeit durch eine Bescheinigung von Fedris oder dem zuständigen ärztlichen Dienst im Rahmen des Gesetzes über Arbeitsunfälle im öffentlichen Dienst (ln927) oder einer gleichwertigen Regelung nachweisen können;
  • Opfer eines Unfalls nach allgemeinem Recht, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine Erwerbsunfähigkeit nachweisen können;
  • Personen, die den Sonderschulunterricht besucht und höchstens einen Sonderschulabschluss oder ein Sonderschulzeugnis erworben haben;
  • Personen, die über eine Bescheinigung oder einen Bericht eines Facharztes, eines Allgemeinarztes, von Medex, einem der Centra voor leerlingenbegeleiding (Zentren für Schülerbetreuung), der PsychoMedizinisch-Sozialen Zentren oder Kaleido verfügen, die eine Lernstörung oder eine dauerhafte körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische Behinderung feststellt, die eine Lernstörung oder eine dauerhafte körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigung feststellt, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren die volle und wirksame Teilhabe der Person am Arbeitsmarkt auf der Grundlage der Gleichstellung mit anderen behindern kann;
  • Personen, die im Besitz einer Bescheinigung einer Bildungseinrichtung sind, die angemessene Vorkehrungen während der Prüfungen oder während der Schulzeit gewährt;
  • Personen, die im Besitz einer Bescheinigung oder eines Berichts sind, der eine Lernstörung oder eine körperliche, geistige, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigung, deren Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren die volle und effektive Teilhabe der Person am Arbeitsmarkt auf der Grundlage der Gleichstellung mit anderen behindern kann, für die der Generaldirektor der Generaldirektion Anwerbung und Entwicklung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung es für sinnvoll hält, angemessene Vorkehrungen zu prüfen.
  • Jeder Person, die sich selbst als behindert betrachtet, unabhängig davon, ob ihre Behinderung von einer Behörde anerkannt wurde oder nicht. Die Abteilung Anwerbung und Auswahl muss stets die Angemessenheit der beantragten Anpassungen prüfen. Daher hat der Antragsteller keinen automatischen Anspruch auf eine angemessene Vorkehrung. 

Rechtsgrundlagen: 

  • Königlicher Erlass vom 16. April 2024 über verschiedene Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und angemessene Vorkehrungen bei Auswahlverfahren. B.S. 30. April 2024.
  • Königlicher Erlass vom 6. Oktober 2005 über [die Eingliederung von Personen mit Behinderung und angemessene Vorkehrungen bei Auswahlverfahren]. B.S. 25 Oktober 2005.
  • Anlage 4bis zum Ministeriellen Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung der Personalmitglieder der Polizeidienste B.S. 15 Januar 2002.

Wie beantragt man eine angemessene Vorkehrung? 

  • Bewerber, die bei der Teilnahme an den Auswahlprüfungen angemessene Vorkehrungen beantragen möchten, richten ihre Anfrage bitte an folgende E-Mail-Adresse: selection@police.belgium.eu
  • Um die Notwendigkeit einer angemessenen Vorkehrung zu begründen, fügt der Bewerber seinem Antrag eine ärztliche/amtliche Bescheinigung bei.
  • Dieser Antrag muss so schnell wie möglich gestellt werden, spätestens 7 Kalendertage vor der Ablegung der Prüfungen.

Mehr Infos? 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Diversität der föderalen Polizei unter der E-Mail-Adresse: dgr.diversityandinclusion@police.belgium.eu