Ich bin bereits Kommissar
Direktionsbrevet
Die Ausbildung zur Beförderung zum Hauptkommissar – oft auch als „Direktionsbrevet“ bezeichnet – ist ein Intensivkurs, dem ein umfangreiches Auswahlverfahren vorausgeht.
Zulassungsbedingungen
Um zum Auswahlverfahren vor der Ausbildung zum Hauptkommissar zugelassen zu werden, muss der Kandidat die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestdienstalter von sieben Jahren im Offizierskader;
- über ein Diplom oder einen Studiennachweis verfügen, der mindestens den Anforderungen für die Einstellung in Stellen der Stufe A in der föderalen Staatsverwaltung entspricht ODER die zusätzliche Zulassungsprüfung bestanden haben;
Ab dem 1. Januar 2023 muss eine dritte Bedingung erfüllt sein, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Ein Kandidat, der Mitglied der Föderalen Polizei ist, muss mindestens sechs Monate lang eine Position als Polizeikommissar innerhalb der Lokalen Polizei innegehabt haben. Ein Kandidat, der Mitglied der Lokalen Polizei ist, muss mindestens sechs Monate lang eine Position als Polizeikommissar innerhalb der Föderalen Polizei innegehabt haben. Die Absolvierung der Grundausbildung des Offizierskaders gilt nicht als Ausübung des Amtes eines Polizeikommissars.
Die zusätzliche Zulassungsprüfung
Bewerber, die den Rang eines Polizeikommissars innehaben und nicht über das entsprechende Diplom oder Zeugnis verfügen, können die zusätzliche Zulassungsprüfung ablegen. Bei dieser zusätzlichen Zulassungsprüfung werden die analytischen, konzeptionellen und synthetischen Fähigkeiten der Kandidaten getestet, Sie besteht aus zwei Teilen:
- einer Prüfung der kognitiven Fähigkeiten
- eine Syntheseübung und einer Kommentarabhandlung
Nur die Kandidaten, die in der Prüfung der kognitiven Fähigkeiten mindestens 50 Punkte erreicht haben, werden zum Teil „Syntheseübung und Kommentarabhandlung“ des Auswahlverfahrens zugelassen. Die Bewerber, die im Teil „Syntheseübung und Kommentarabhandlung“ mindestens 50 % erreicht haben, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Auswahlversuche
Das Auswahlverfahren, das der Ausbildung zum Hauptkommissar vorangeht, besteht aus vier Teilen:
Auswahl
Tests zur Messung des Potenzials und der Managementfähigkeiten des Kandidaten
Diese Tests werden nach der Assessment-Center-Methode organisiert, die auf der Grundlage von Simulationstechniken funktioniert. Während dieser Übungen werden die Teilnehmer mit Problemen konfrontiert, die in gewissem Maße mit ihrer künftigen Arbeitssituation zu tun haben.
Die Übungen dienen der Prüfung der Managementfähigkeiten der Teilnehmer, wobei von Ihnen konkrete Maßnahmen erwartet werden. Das Verhalten des Teilnehmers wird von einem Gremium von Beisitzern beobachtet, die für diesen Zweck geschult wurden.
Bereiten Sie sich vor
Sie bereiten sich durch Lernen vor. Zu diesem Zweck stellt die Föderale Polizei eine Lernstoffliste zur Verfügung, die zu Beginn jedes neuen Auswahlverfahrens aktualisiert wird.
Kompetenzprofil
Organisatorische Erkenntnisse
Einen umfassenden Überblick über Funktionen/Einheiten entwickeln und die Auswirkungen von Entscheidungen auf andere Bereiche richtig einschätzen. Zwecks Optimierung von Prozessen die internen Organisationsparameter abhängig von Vision und Strategie bestimmen.
Konzeptualisieren
Konzeptualisieren durch globales Denken über Werte, Systeme und Prozesse. Aus diesen abstrakten Konzepten konkrete Empfehlungen und praktikable Lösungen ableiten.
Organisationsmanagement
Verfahren und Strukturen über alle Einheiten/Funktionen hinweg entwickeln und implementieren. Abhängig von den Umständen die erforderlichen Veränderungen einführen und begleiten, Budgets verfolgen und verwalten.
Verwalten
Mitarbeiter, Ressourcen, Budgets und Zeit in Bezug auf die zu erreichenden Ziele effektiv beurteilen, verwalten, regelmäßig überwachen und nachsteuern.
Organisieren
Die Richtlinien in konkrete, messbare Ziele übersetzen. Übersichtliche Pläne entwickeln, die erforderlichen Ressourcen richtig einsetzen und die notwendigen Maßnahmen zur Überwindung möglicher zukünftiger Hindernisse treffen.
Inspirieren
Andere durch vorbildliches Verhalten innerhalb der Organisation langfristig inspirieren. Vision und Werte der Einheit und Organisation verbreiten und vermitteln.
Teams führen
(Multidisziplinäre) Teams in Richtung der Organisationsziele führen, durch Koordination von Gruppenaktivitäten und durch korrekte und objektive Beurteilung und Einsatz der Kompetenzen der Mitarbeiter.
Beziehungen knüpfen
Aufbau und Pflege von Beziehungen innerhalb und außerhalb der Organisation, über verschiedene Organisationsebenen hinweg und mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, um so über die Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu bleiben.
Beeinflussen
Erreichen eines gesetzten Ziels, indem man einen guten Eindruck hinterlässt, Ideen bei anderen durchsetzt, überzeugende Argumente verwendet, eine Win-Win-Situation schafft und gezielt auf seine(n) Gesprächspartner oder Zuhörer eingeht.
Organisatorisches Engagement
Sich persönlich für die Ergebnisse der Abteilung/der Dienststelle verantwortlich fühlen und die endgültige Verantwortung dafür übernehmen. Sich darüber auf dem Laufenden halten, was im Tätigkeitsbereich der Organisation geschieht. Entwickeln und Pflegen der Organisationsstruktur, Richtlinien und Ziele.
Ausbildung
Zulassungsbedingungen
Bewerber, die vom Prüfungsausschuss aufgrund der Ergebnisse der Wissensprüfung, der Prüfung der beruflichen Fähigkeiten, der Tests zur Beurteilung des Potenzials und der Fähigkeiten des Bewerbers als Führungskraft sowie des Interviews für geeignet befunden werden, können sich um eine Beförderung zum Hauptkommissar bewerben.
Ablauf
Die Ausbildung für die Beförderung zum Polizeihauptkommissar erstreckt sich über maximal zwei Studienjahre und umfasst Unterrichtseinheiten mit einer Gesamtdauer von mindestens 150 Stunden, die folgende Bereiche abdecken:
- Teil I: Führung und Management: die Rolle der Führungskraft, die Integration in das interne und externe polizeiliche Umfeld, die Entwicklung der Strategie: mindestens 75 Stunden
- Teil II: Leitung und Koordination von Polizeieinsätzen im Bereich der Gerichts- und Verwaltungspolizei: mindestens 75 Stunden
Der Kurs beinhaltet auch eine Gruppenarbeit mit einer Gesamtdauer von bis zu 76 Stunden sowie ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 100 Stunden, entweder bei der Föderalen Polizei, der Lokalen Polizei, einem privaten Unternehmen oder einer Regierungsbehörde. Die Nationale Polizeiakademie übernimmt die Organisation dieser Ausbildung.