Ich bin bereits Kommissar

Direktionsbrevet

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Bewerbungsfrist für das Direktionsbrevet 2024-2026 begonnen hat. Die folgenden Informationen werden Sie durch den gesamten Bewerbungsprozess führen:

Veröffentlichung: Diese Ausschreibung wird heute auf unserer Website Jobpol.be unter der Rubrik "Ich bin bereits ein Kollege“ / "Kommissar" veröffentlicht.

Bewerbungsfrist: Die Bewerbungen müssen spätestens bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.

Bewerbungsunterlagen: Damit Ihre Bewerbung vollständig ist, muss sie zwingend die folgenden Elemente enthalten:

  1. Bewerbungsformular: Die Daten müssen über das MS Forms-Formular eingegeben werden, das auf unserer Website Jobpol.be unter der Rubrik  "Nützliche Dokumente“ zur Verfügung steht.
  2. Diplom oder Zeugnis: Eine digitale Kopie Ihres unter Punkt 2.2. des Aufrufs genannten Diploms oder Zeugnisses muss als digitaler Anhang dem MS Forms-Formular beigefügt werden.
  3. Beschreibung der beruflichen Entwicklung: Ein Dokument, das Ihren beruflichen Werdegang beschreibt, muss ebenfalls als digitaler Anhang dem MS Forms-Formular beigefügt werden.
  4. Bescheinigung über das Kaderalter: Eine Bescheinigung, die die siebenjährige Zugehörigkeit als Mitglied im Offizierskader bescheinigt, muss als digitaler Anhang zum MS Forms Formular eingereicht werden.
  5. Bescheinigung über die mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Polizeikommissar bei der Lokalen Polizei, wenn es sich um ein Personalmitglied der Föderalen Polizei handelt, oder über die mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Polizeikommissar bei der Föderalen Polizei, wenn es sich um ein Personalmitglied der Lokalen Polizei handelt. Die Teilnahme an der Grundausbildung für den Offizierskader gilt nicht als Ausübung einer Beschäftigung als Polizeikommissar.

Kalender der Auswahlprüfungen: Die Auswahlprüfungen finden von Dezember 2024 bis Mai 2025 statt.

Die Prüfung der Kenntnisse ist für den 13. Februar 2025 geplant. Die Liste der Fächer finden Sie auf der Website www.jobpol.be in der Rubrik "Nützliche Dokumente“.

Die zusätzliche Zulassungsprüfung ist für den 12. Dezember 2024 geplant.

Informationssitzungen:

Es findet am Dienstag, dem 15. Oktober 2024 um 09.30 Uhr über Teams eine Informationssitzung statt. Wir bitten Sie, sich vorher über diesen Link zu registrieren.

Zur zusätzlichen Zulassungsprüfung wird am Donnerstag, dem 10. Oktober 2024 um 09.30 Uhr über Teams eine Informationssitzung veranstaltet. Wir bitten Sie, sich über diesen Link zu registrieren.

Zusätzliche Informationen: Den Aufruf an die Bewerber, die Anmeldeformulare, die Auswahlreglung sowie alle Informationen zu dieser Prüfung finden Sie auf der Website http://www.jobpol.be/ in der Rubrik "Ich bin ein Kollege“ -> „Kommissar“ unter „Nützliche Dokumente“.

Wir empfehlen Ihnen, diese Dokumente zu konsultieren, um sich mit den Kriterien und Anforderungen der Auswahl vertraut zu machen.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Abteilung unter DRP.RecSel.Brevet@police.belgium.eu.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

 

Anmeldebedingungen

Um zum Auswahlverfahren vor der Ausbildung zum Hauptkommissar zugelassen zu werden, muss der Kandidat die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ein Kaderalter von mindestens sieben Jahren im Offizierskader aufweisen.
  • Inhaber eines Diploms oder Zeugnisses sein, das mindestens gleichwertig ist mit denjenigen, die für die Anwerbung für Stellen der Stufe A berücksichtigt werden ODER, für die Bewerber, die kein Diplom der Stufe A oder gleichwertiges Zeugnis besitzen, die zusätzliche Zulassungsprüfung bestanden haben.
  • Während mindestens sechs Monaten in der Lokalen Polizei UND ebenfalls während mindestens sechs Monaten in der Föderalen Polizei (neue Regel, am 1. Januar 2023 in Kraft getreten) eine Stelle als Polizeikommissar bekleidet haben. Die Teilnahme an der Grundausbildung des Offizierskaders gilt nicht als Bekleidung einer Stelle als Polizeikommissar.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen, den Königlichen Erlass vom 12. Oktober 2006, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 9. Oktober 2017, der den Rechtsrahmen zum Direktionsbrevets festlegt, zu konsultieren.

Die zusätzliche Zulassungsprüfung

Bewerber, die den Rang eines Polizeikommissars innehaben und nicht über das entsprechende Diplom oder Zeugnis verfügen, können die zusätzliche Zulassungsprüfung ablegen. Bei dieser zusätzlichen Zulassungsprüfung werden die analytischen, konzeptionellen und synthetischen Fähigkeiten der Kandidaten getestet, Sie besteht aus zwei Teilen:

  • einer Prüfung der kognitiven Fähigkeiten
  • eine Syntheseübung und einer Kommentarabhandlung

Nur die Kandidaten, die in der Prüfung der kognitiven Fähigkeiten mindestens 50 Punkte erreicht haben, werden zum Teil „Syntheseübung und Kommentarabhandlung“ des Auswahlverfahrens zugelassen. Die Bewerber, die im Teil „Syntheseübung und Kommentarabhandlung“ mindestens 50 % erreicht haben, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.

Auswahlversuche

Das Auswahlverfahren, das der Ausbildung zum Hauptkommissar vorangeht, besteht aus vier Teilen:

 

Auswahl

Wissensprüfung

Wissensprüfung

Die Wissensprüfung ist ein schriftlicher Test, in dem die Kenntnisse der Bewerber geprüft werden.

Kandidaten, die mindestens 60 % erreicht haben, dürfen an den weiteren Auswahlprüfungen teilnehmen.

Die Wissensprüfung wird von der Auswahl- und Rekrutierungsdienst durchgeführt.

Prüfung der beruflichen Fähigkeiten

Prüfung der beruflichen Fähigkeiten

Die Prüfung der beruflichen Fähigkeiten erfolgt anhand der persönlichen Akte des Bewerbers und seines Laufbahnverlaufs.

Tests zur Messung des Potenzials und der Managementfähigkeiten des Kandidaten

Tests zur Messung des Potenzials und der Managementfähigkeiten des Kandidaten

Diese Tests werden nach der Assessment-Center-Methode organisiert, die auf der Grundlage von Simulationstechniken funktioniert. Während dieser Übungen werden die Teilnehmer mit Problemen konfrontiert, die in gewissem Maße mit ihrer künftigen Arbeitssituation zu tun haben.

Die Übungen dienen der Prüfung der Managementfähigkeiten der Teilnehmer, wobei von Ihnen konkrete Maßnahmen erwartet werden. Das Verhalten des Teilnehmers wird von einem Gremium von Beisitzern beobachtet, die für diesen Zweck geschult wurden.

Interview

Interview

Das Interview dient dazu, anhand der gesammelten Elemente festzustellen, ob das Profil des Bewerbers dem allgemeinen Profil eines Polizeihauptkommissars in Bezug auf Wissen, Kompetenzen und Werte entspricht. Der Kandidat erscheint vor einer Jury, die ihn befragt und beurteilt.

Bereiten Sie sich vor

Sie bereiten sich durch Lernen vor. Zu diesem Zweck stellt die Föderale Polizei eine Lernstoffliste zur Verfügung, die zu Beginn jedes neuen Auswahlverfahrens aktualisiert wird.

Kompetenzprofil

Informationsmanagement

Organisatorische Erkenntnisse

Einen umfassenden Überblick über Funktionen/Einheiten entwickeln und die Auswirkungen von Entscheidungen auf andere Bereiche richtig einschätzen. Zwecks Optimierung von Prozessen die internen Organisationsparameter abhängig von Vision und Strategie bestimmen.

Konzeptualisieren

Konzeptualisieren durch globales Denken über Werte, Systeme und Prozesse. Aus diesen abstrakten Konzepten konkrete Empfehlungen und praktikable Lösungen ableiten.

Aufgabenmanagement

Organisationsmanagement

Verfahren und Strukturen über alle Einheiten/Funktionen hinweg entwickeln und implementieren. Abhängig von den Umständen die erforderlichen Veränderungen einführen und begleiten, Budgets verfolgen und verwalten.

Verwalten

Mitarbeiter, Ressourcen, Budgets und Zeit in Bezug auf die zu erreichenden Ziele effektiv beurteilen, verwalten, regelmäßig überwachen und nachsteuern.

Organisieren

Die Richtlinien in konkrete, messbare Ziele übersetzen. Übersichtliche Pläne entwickeln, die erforderlichen Ressourcen richtig einsetzen und die notwendigen Maßnahmen zur Überwindung möglicher zukünftiger Hindernisse treffen.

Personalsmanagement

Inspirieren

Andere durch vorbildliches Verhalten innerhalb der Organisation langfristig inspirieren. Vision und Werte der Einheit und Organisation verbreiten und vermitteln.

Teams führen

(Multidisziplinäre) Teams in Richtung der Organisationsziele führen, durch Koordination von Gruppenaktivitäten und durch korrekte und objektive Beurteilung und Einsatz der Kompetenzen der Mitarbeiter.

Management zwischenmenschlicher Beziehungen

Beziehungen knüpfen

Aufbau und Pflege von Beziehungen innerhalb und außerhalb der Organisation, über verschiedene Organisationsebenen hinweg und mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, um so über die Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu bleiben.

Beeinflussen

Erreichen eines gesetzten Ziels, indem man einen guten Eindruck hinterlässt, Ideen bei anderen durchsetzt, überzeugende Argumente verwendet, eine Win-Win-Situation schafft und gezielt auf seine(n) Gesprächspartner oder Zuhörer eingeht.

Selbstmanagement

Organisatorisches Engagement

Sich persönlich für die Ergebnisse der Abteilung/der Dienststelle verantwortlich fühlen und die endgültige Verantwortung dafür übernehmen. Sich darüber auf dem Laufenden halten, was im Tätigkeitsbereich der Organisation geschieht. Entwickeln und Pflegen der Organisationsstruktur, Richtlinien und Ziele.

 

Ausbildung

Zulassungsbedingungen

Bewerber, die vom Prüfungsausschuss aufgrund der Ergebnisse der Wissensprüfung, der Prüfung der beruflichen Fähigkeiten, der Tests zur Beurteilung des Potenzials und der Fähigkeiten des Bewerbers als Führungskraft sowie des Interviews für geeignet befunden werden, können sich um eine Beförderung zum Hauptkommissar bewerben.

Ablauf

Die Ausbildung für die Beförderung zum Polizeihauptkommissar erstreckt sich über maximal zwei Studienjahre und umfasst Unterrichtseinheiten mit einer Gesamtdauer von mindestens 150 Stunden, die folgende Bereiche abdecken:

  • Teil I: Führung und Management: die Rolle der Führungskraft, die Integration in das interne und externe polizeiliche Umfeld, die Entwicklung der Strategie: mindestens 75 Stunden
  • Teil II: Leitung und Koordination von Polizeieinsätzen im Bereich der Gerichts- und Verwaltungspolizei: mindestens 75 Stunden

Der Kurs beinhaltet auch eine Gruppenarbeit mit einer Gesamtdauer von bis zu 76 Stunden sowie ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 100 Stunden, entweder bei der Föderalen Polizei, der Lokalen Polizei, einem privaten Unternehmen oder einer Regierungsbehörde. Die Nationale Polizeiakademie übernimmt die Organisation dieser Ausbildung.

Redelijke aanpassingen

Redelijke aanpassingen

Bewerber mit Lernstörungen (wie z. B. Legasthenie) oder einer Behinderung können auf Wunsch angemessene Vorkehrungen für die schriftlichen Auswahlprüfungen beantragen.

Was ist eine angemessene Vorkehrung?

Es handelt sich dabei um konkrete, angemessene Anpassungen, die einer Person mit besonderen Bedürfnissen das Ablegen der schriftlichen Prüfungen ermöglichen, sofern diese Maßnahmen keine unverhältnismäßige Auflage für die Behörde darstellen, die sie zu treffen hat. 

Diese angemessenen Vorkehrungen werden von Fall zu Fall entschieden. Dies kann beispielsweise die Gewährung eines zusätzlichen Drittels der Zeit, das Vorlesen der Fragen, die mündliche statt schriftliche Beantwortung der Fragen, die Verwendung von IT-Tools zur schriftlichen Beantwortung der Fragen usw. sein.

Wer hat Anspruch auf angemessene Vorkehrungen?

Jeder Bewerber für eine operative oder nicht operative Funktion, der die unten beschriebenen Bedingungen erfüllt. 

Zur Erinnerung: Die operativen Funktionen unterliegen medizinischen Kriterien, die in Anhang 4 bis des ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 aufgeführt sind. Das Recht auf angemessene Vorkehrungen darf diese besonderen Auswahlkriterien nicht beeinträchtigen. 

Diese Möglichkeit steht allen Personen offen, die der Definition einer Person mit Behinderung entsprechen, d. h.:

1° die Person, die als solche bei der „Agence wallonne pour l'Intégration des Personnes handicapées“, der „Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap“, ehemals „Vlaams Fonds voor Personen met een Handicap“, [3 beim „Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding“, beim „Service public francophone bruxellois“]3 oder bei der „Dienststelle für Personen mit Behinderung“ registriert ist;
2° die Person, die eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder eine Eingliederungsbeihilfe auf der Grundlage des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über Beihilfen für Menschen mit Behinderung erhält;
3° die Person, die im Besitz einer von der Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit ausgestellten Bescheinigung für die Gewährung von Sozial- und Steuervorteilen ist;
4° das Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % durch eine Bescheinigung [2 von Fedris]2 oder der zuständigen medizinischen Dienststelle im Rahmen des Gesetzes vom 3. Juli 1967 über die Vorbeugung von oder den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor oder einer gleichwertigen Regelung nachweisen kann;
5° das Opfer eines Unfalls nach allgemeinem Recht, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % nachweisen kann;
6° die Person, die im Besitz einer von ihrem Versicherungsträger oder vom LIKIV ausgestellten Invaliditätsbescheinigung ist;
7° die Person, die im Besitz eines vom Föderalen Öffentlichen Dienst für Soziale Sicherheit ausgestellten Parkausweises für Personen mit Behinderung ist [3];
8° die Person, die im Besitz einer von einer zuständigen Stelle ausgestellten „European disability card“ ist.

Der Antrag auf eine angemessene Vorkehrung ist ebenfalls folgenden Personen zugänglich:

  • Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die ihre Arbeitsunfähigkeit durch eine Bescheinigung von Fedris oder dem zuständigen ärztlichen Dienst im Rahmen des Gesetzes über Arbeitsunfälle im öffentlichen Dienst (ln927) oder einer gleichwertigen Regelung nachweisen können;
  • Opfer eines Unfalls nach allgemeinem Recht, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine Erwerbsunfähigkeit nachweisen können;
  • Personen, die den Sonderschulunterricht besucht und höchstens einen Sonderschulabschluss oder ein Sonderschulzeugnis erworben haben;
  • Personen, die über eine Bescheinigung oder einen Bericht eines Facharztes, eines Allgemeinarztes, von Medex, einem der Centra voor leerlingenbegeleiding (Zentren für Schülerbetreuung), der PsychoMedizinisch-Sozialen Zentren oder Kaleido verfügen, die eine Lernstörung oder eine dauerhafte körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische Behinderung feststellt, die eine Lernstörung oder eine dauerhafte körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigung feststellt, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren die volle und wirksame Teilhabe der Person am Arbeitsmarkt auf der Grundlage der Gleichstellung mit anderen behindern kann;
  • Personen, die im Besitz einer Bescheinigung einer Bildungseinrichtung sind, die angemessene Vorkehrungen während der Prüfungen oder während der Schulzeit gewährt;
  • Personen, die im Besitz einer Bescheinigung oder eines Berichts sind, der eine Lernstörung oder eine körperliche, geistige, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigung, deren Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren die volle und effektive Teilhabe der Person am Arbeitsmarkt auf der Grundlage der Gleichstellung mit anderen behindern kann, für die der Generaldirektor der Generaldirektion Anwerbung und Entwicklung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung es für sinnvoll hält, angemessene Vorkehrungen zu prüfen.
  • Jeder Person, die sich selbst als behindert betrachtet, unabhängig davon, ob ihre Behinderung von einer Behörde anerkannt wurde oder nicht. Die Abteilung Anwerbung und Auswahl muss stets die Angemessenheit der beantragten Anpassungen prüfen. Daher hat der Antragsteller keinen automatischen Anspruch auf eine angemessene Vorkehrung. 

Rechtsgrundlagen: 

  • Königlicher Erlass vom 16. April 2024 über verschiedene Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und angemessene Vorkehrungen bei Auswahlverfahren. B.S. 30. April 2024.
  • Königlicher Erlass vom 6. Oktober 2005 über [die Eingliederung von Personen mit Behinderung und angemessene Vorkehrungen bei Auswahlverfahren]. B.S. 25 Oktober 2005.
  • Anlage 4bis zum Ministeriellen Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung der Personalmitglieder der Polizeidienste B.S. 15 Januar 2002.

Wie beantragt man eine angemessene Vorkehrung? 

  • Bewerber, die bei der Teilnahme an den Auswahlprüfungen angemessene Vorkehrungen beantragen möchten, richten ihre Anfrage bitte an folgende E-Mail-Adresse: selection@police.belgium.eu
  • Um die Notwendigkeit einer angemessenen Vorkehrung zu begründen, fügt der Bewerber seinem Antrag eine ärztliche/amtliche Bescheinigung bei.
  • Dieser Antrag muss so schnell wie möglich gestellt werden, spätestens 7 Kalendertage vor der Ablegung der Prüfungen.

Mehr Infos? 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Diversität der föderalen Polizei unter der E-Mail-Adresse: dgr.diversityandinclusion@police.belgium.eu